"Alles" rund ums Thema iPads an der Domschule
Auf dieser Seite findest Du/finden Sie Informationen rund um das Thema "iPads an der Domschule".
"Mobiles Lernen bietet elternfinanzierte Mietmodelle für iPad- und Laptop-Klassen im Komplettpaket mit Schadens- und Diebstahlversicherung und technischem Support. Als gemeinnütziges Unternehmen unterstützen wir Lehrer und Schulen bei der Planung und Umsetzung von Notebook- und Tablet-Klassen. Dabei steht Chancengleichheit im Mittelpunkt – in Schule und Berufsleben. Deshalb versorgen wir Bildungseinrichtungen mit aktueller Technik zu günstigen Konditionen. Und wir bieten Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung."
"AfB gGmbH ist Europas größtes gemeinnütziges IT-Unternehmen.
AfB steht für "Arbeit für Menschen mit Behinderung"
Inklusives Arbeiten ist für uns selbstverständlich. Für unser erfolgreiches Social & green IT-Konzept wurden wir u.a. mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2021 und als Europas Sozialunternehmen des Jahres 2020 ausgezeichnet."
Über den folgenden Link gelangen Sie zu einer Erklärseite, auf der das Vorgehen zum Zurücksetzen des iPads auf Werkseinstellungen erklärt wird.
Sollten Sie sich dafür entscheiden, ein iPad bei einem Händler Ihrer Wahl (nicht AfB) zu erwerben, geben Sie dieses bitte bei Herrn Sparenberg im Sekretariat ab. Es fallen 20€ Einrichtungsgebühren an.
Sollten Sie ein iPad bei einem anderen Anbieter Ihres Vertrauens erwerben, klären Sie, dass die Geräte MDM-fähig und DEP-fähig sein müssen. Dies bedeutet, dass sie sich zentral von der Schule administrieren lassen müssen. (Dies ist bei frei gekauften Geräten nicht der Fall.) Zudem werden die iPads vom Händler für die Schuladministration angemeldet. Ist dies nicht der Fall, richtet die Schule das Gerät komplett ein. Es fallen 20€ Einrichtungsgebühren an.
Da digitale Medien in der Alltagswelt bereits fest verankert sind und in den späteren Lebens- und Arbeitswelten zunehmend Bedeutung erlangen.
Um die Schülerinnen und Schüler geeignet vorbereiten zu können, muss Schule die Schülerinnen und Schüler hierzu befähigen.
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Im Englischunterricht bringt jeder Schüler irgendein Englischbuch mit. Es wird ja das Fach Englisch gelernt. Der Lehrer müsste nun 25 verschiedene Bücher sichten und alle Schüler auf einen Stand bringen. Dann ist in dem einen Buch das Thema der Stunde/Unterrichtseinheit vorhanden, in dem anderen nicht.
Kurz gesagt: Das ist nicht leistbar!
Es muss gewährleistet sein, dass auf den Geräten dieselben aktualisierten Apps installiert sind, die Geräte geladen sind und die Firmware aktuell ist. Der Lehrkörper und die Schüler sollen sich auf den Unterricht konzentrieren und nicht auf Hard- und Software-Hürden stoßen.
BYOD: Bring Your Own Device = Bringen Sie Ihr eigenes Gerät mit.
siehe "Warum kein „Bring Your Own Device”?"
Bei der „Einführung eines mobilen Endgerätes“ haben wir uns an den Erfahrungen des Kollegiums durch Fortbildungen orientiert. Auch gibt die Schulstiftung das iPad als Medieum der Wahl vor.
Folgende Gründe sprechen für die Auswahl von iPads:
• großer Funktionsumfang und große Kompatibilität
• hoher Sicherheitsstandard
• langfristige Versorgung mit Sicherheitsupdates und Updates
• hoher Datenschutzstandard, vor allem gegenüber App-Anbietern
• stabiles, flüssiges und zuverlässiges Betriebssystem - auch bei bereits über fünf Jahre alten Geräten
• lange Akkulaufzeit
• großes Angebot vieler schulischer Apps
• einfache und zuverlässige Steuerung der iPads für Updates, aber auch in Unterrichtssituationen oder in Klassenarbeiten
Sie brauchen kein iPad mit LTE anschaffen! in der Schule wird eine WLAN-Anbindung erfolgen.
Nach dem Wechsel von der Grundschule soll Ihr Kind erst einmal in der neuen Umgebung ankommen.
In den ersten beiden Jahren stehen IServ, WebUntis und Office-Anwendungen im Vordergrund. Und in den unteren Jahrgängen steht die weitere Einübung und Verbesserung der Handschrift im Vordergrund.
In den Jahrgängen 5 und 6 können die Schüler auf iPad-Koffer zurückgreifen.
Ab Jahrgang 7 ist die Anschaffung von iPads verpflichtend. Diese werden als Unterrichtsmittel neben Schulbüchern etc. eingesetzt.
Das aktuelle iPad (9. Generation) kostet bei Apple 429 €.
Das aktuelle iPad (10. Generation) kostet bei Apple 579 €.
Stand 15.11.2022
Angeschafft wird das aktuelle iPad (9. oder 10. Generation) mit 64 GB Speicher.
Stand: 31.03.2024
Ja. Wer möchte, kann natürlich auch die größere Variante mit 256 GB bestellen. Auch die Anschaffung des iPad Air oder iPad Pro sind möglich. Siehe auch "Welches iPad wird angeschafft?"
Da die Schülerinnen und Schüler im Unterricht die Nutzung des IServ-Speichers für ihre digitalen Produkte erlernen, sind 64 GB ausreichend.
Sollte dennoch einmal der Speicher aufgrund zahlreicher Fotos und Videos belegt sein, so besteht die Möglichkeit, diese durch eine Datensicherung am Heim-PC zu entfernen und somit wieder Platz auf dem iPad zu schaffen.
Ihr Kind kann ein "älteres" Gerät nutzen. Apple gibt einen Softwaresupport von 5 Jahren an. Beachten Sie aber, dass der App-Support im Laufe der Jahre eingestellt werden kann. Siehe auch "Welches iPad wird angeschafft?"
Nein. Wir empfehlen den Weg über AfB gemeinnützige GmbH. Hierbei handelt es sich um ein gemeinnütziges IT-Unternehmen.
Sollten Sie ein iPad bei einem anderen Anbieter Ihres Vertrauens erwerben, klären Sie, dass die Geräte MDM-fähig und DEP-fähig sein müssen. Dies bedeutet, dass sie sich zentral von der Schule administrieren lassen müssen. (Dies ist bei frei gekauften Geräten nicht der Fall.) Zudem werden die iPads vom Händler für die Schuladministration angemeldet. Ansonsten fallen Einrichtungsgebühren von 20€ an.
Nein. Sie bestellen das Gerät direkt über die Seite von AfB. Mobiles lernen
Sie beziehen die Geräte direkt über Mobiles lernen, der sich auf die Ausstattung von Schulen spezialisiert hat.
Die Beziehung der iPads über diesen Vertriebspartner ist deswegen von entscheidender Bedeutung, weil die Geräte MDM-fähig und DEP-fähig sein müssen. Dies bedeutet, dass sie sich zentral von der Schule administrieren lassen müssen. (Dies ist bei frei gekauften Geräten nicht der Fall.) Zudem werden die iPads vom Händler für die Schuladministration angemeldet. Des weiteren bietet AfB einen Bildungsfond an.
Sie können auch selbst ein iPad kaufen. Dann fallen 20€ Einrichtungsgebühren an. Schauen Sie sich bitte dazu das Video an.
Ja. Über die Bestellseite von Mobiles lernen kann diese Möglichkeit genutzt werden.
Ja. Deshalb haben wir uns für AfB entschieden. Dafür füllen Sie einen gesonderten Antrag aus.
Leider können sich Geschwisterkinder kein iPad teilen, da sie die Geräte ja auch zur selben Zeit am Schulvormittag nutzen können müssen.
Ja. Gefördert werden staatliche Sozialleistungen, also nicht nur Arbeitslosengeld, sondern auch Sozialhilfe, Frühverrentung etc. Deshalb haben wir uns für AfB entschieden. Dafür füllen Sie einen gesonderten Antrag aus.
Für die Gewährung des Bildungsfonds berücksichtigen wir grundsätzlich 10 % einer Klasse, bzw., sofern mehrere Klassen oder ein gesamter Jahrgang eingeführt wird 10 % der Klassen oder des gesamten Jahrganges.
Ja. Gefördert werden staatliche Sozialleistungen, also nicht nur Arbeitslosengeld, sondern auch Sozialhilfe, Frühverrentung etc. Deshalb haben wir uns für AfB entschieden. Dafür füllen Sie einen gesonderten Antrag aus.
Für die Gewährung des Bildungsfonds berücksichtigen wir grundsätzlich 10 % einer Klasse, bzw., sofern mehrere Klassen oder ein gesamter Jahrgang eingeführt wird 10 % der Klassen oder des gesamten Jahrganges.
Auch wenn Sie ein iPad über Mobiles lernen bestellen, gehört es natürlich Ihnen.
Für die Dauer des Schulbesuchs an unserer Schule treten Sie jedoch die Administration an uns ab, sodass im Schulbetrieb keine eigenen Apps auf dem iPad installiert werden können. Dies hat den Vorteil, dass Ihr Kind jeweils die optimalen Apps für die jeweilige Klassenstufe nutzen kann und das Gerät jederzeit für den schulischen Einsatz tauglich ist. Gleichzeitig haben Sie eine eindeutige Kostenkontrolle.
Nein, da das klassische Schulbuch nicht abgeschafft wird.
Der kostengünstige Erwerb von Lizenzen für die digitalen Bücher ist an die Teilnahme an der entgeldpflichtigen Schulbuchausleihe gebunden. Bislang besteht noch nicht die Möglichkeit, die Schulbücher nur noch digital auszuleihen. Es wird nach wie vor Schulbücher geben.
Vorteil: Ein Buch ist in der Schule, das andere zu Hause; keins wird vergessen ;-)
Die Entscheidung müssen Sie selber fällen.
Die Administration erfolgt über die Schule, damit sichergestellt ist, dass die Geräte mit den erforderliche Apps bestückt sind, diese auf dem aktuellen Stand gehalten werden und die Lehrkräfte für den Unterricht den Zugriff auf Apps erlauben oder sperren können (Stichwort: Test).
Diese Entscheidung fällen ebenfalls sie. Eine Tastatur hat den Vorteil, dass der "Bildschirm" durch die virtuelle nicht verkleinert wird und das Tastschreiben geübt wird. Mittels Stift ergeben sich weitere Vorteile bei der Gestaltung und Arbeit von Aufgaben.
Das Zubehör kann ebenfalls über die Bestellseite von Mobiles lernen gleich mitgeordert werden.
Auf den iPads sind eine Reihe von Apps vorinstalliert. Neben Pages (Textverarbeitung), Keynote (Präsentationssoftware) und Numbers (Tabellenkalkulation) von Apple sind IServ, WebUntis und das Office-Paket vorinstalliert. Weitere Apps kommen über die einzelnen Fachbereiche hinzu.
Die vorinstallierten Apps sind kostenfrei. Für den Bildungsbereich gibt es bei der ein oder anderen App einen 50%igen Preisnachlass ab einer Bestellmenge von 20+.
Darüber informiert Mobiles lernen. Ein Austausch erfolgt bei versicherten Geräten innerhalb von 48 Stunden.
Bei Geräten, die nicht über AfB gekauft bzw. finanziert werden, kann die Schule ggf. ein Leihgerät ausgeben. Die Leihgebühr (max. 6 Wochen) beträgt 20€.
Vielfältig ;-) Die iPads sind ein Lernwerkzeug neben Schulbuch, Atlas und Bibel.
Nein. Es geht nicht darum, nun jede Stunde mit iPads "zu füllen".
Auch wenn das iPad über die Schule in der Schulzeit administriert wird, können Sie dieses natürlich nach Schulschluss privat nutzen. So können Sie mit einer privaten Apple-ID Apps installieren.
Nein!
Befindet sich Ihr Kind in Bluetooth-Reichweite zu einem Lehrergerät (entspricht in der Regel dem Aufenthalt in einem Raum), so ist es möglich, den aktuellen Bildschirm des Schülergerätes einzusehen und ggf. für alle zu projizieren.
Eine Einsichtnahme in Bilder, etc. ist deshalb nicht möglich, sofern nicht aktuell ein Bild auf dem Bildschirm angezeigt wird.
Zudem wird auf dem betroffenen Gerät ein blaues Symbol angezeigt, welches die betroffenen Schülerinnen und Schüler von der Einsichtnahme informiert. Sobald dieses Symbol nicht mehr angezeigt wird, wird der Bildschirminhalt auch nicht mehr auf der Lehrergerät angezeigt und erst recht nicht gespeichert.
Der Administrator hat nur Einsicht in die allgemeinen Informationen der Geräte. Hierzu gehören IP, MAC, iOS-Version, Gerätename, Besitzer, Ladezustand, Speicher, installierte Apps, etc.
Nicht einsehbar sind sämtliche privaten Daten und Dateien. Hier besteht keine Zugriffsmöglichkeit.
Sollte ein Gerät nicht auffindbar sein, kann der Administrator das Gerät in den Lost-Modus setzen. Dies bedeutet, dass der Administrator das Gerät ggf. orten kann und dass das Gerät zur Nutzung gesperrt wurde. War die Ortung erfolgreich, lässt sich die Sperrung wieder aufheben. Gleichzeitig erfolgt eine Mitteilung an den Nutzer über den Zeitpunkt und den Ort, sodass ein Missbrauch ausgeschlossen ist.
ASM: Apple School Manager; Plattform von Apple für Schulen mit integrierter Geräte- und App-Verwaltung
BYOD: Bring your own device; private Geräte in die Schule mitbringen
DEP: Device Enrollment Programm; Geräteverwaltung; Unsere DEP-Nummer: 23323807
MDM: Mobile Device Management; Mobilgeräteverwaltung
VPP: Volume Purchase Program; App-Verwaltung
Es werden mit Mobiles lernen monatsgenaue Verträge geschlossen. Quereinsteiger zahlen genau wie Abgänger lediglich für die Dauer des Schulbesuchs.
Nein.
Der Vertrag wird mit AfB geschlossen. Diese GmbH kontrolliert keine Schufa-Einträge. Verträge werden nicht mit einer Bank geschlossen.